ELEKTROHEIZUNG
ERSETZEN

UNSEREN STROM INTELLIGENT NUTZEN!

Gemäss geltendem Energiegesetz sind sowohl Neu-Installationen als auch der Ersatz von Elektroheizungen im Kanton Zürich heute verboten. Und bis spätestens 2030 müssen auch bestehende Elektroheizungen sowie direkt elektrische Wassererwärmer (Boiler) ersetzt werden. Gründe für den Elektroheizungs-Ersatz:

Planen Sie jetzt den Elektroheizungs-Ersatz und starten Sie mit einer Energieberatung. Es lohnt sich! Denn mit dem Energie-Förderprogramm des Kantons Zürich wird der Umstieg auf ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien je nach Energiequelle mit mindestens 2‘900 Franken unterstützt. Neu erhalten Sie seit Anfang 2025 für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems (z. B. Radiatoren, Fussbodenheizung) mindestens 15’000 Franken zusätzlich.

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Sie wollen Ihre Elektroheizung ersetzen und bestellen dazu eine neutrale Energieberatung. Wählen Sie weiter unten oder oben im Menü Ihre Gemeinde aus und bestellen Sie die gewünschte Energieberatung.

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Wir beauftragen die geeignete Energieberatungs-Fachperson. Diese wird sich bei Ihnen melden und schlägt Ihnen das geeignete Vorgehen vor.

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Sie vereinbaren mit der Fachperson einen Termin bei Ihnen vor Ort (Bestellung der Beratung bis spätestens 31.12.2025). 

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Gemäss Ihren Wünschen und Anforderungen wird die Energieberatung durchgeführt.

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Abschliessend erhalten Sie einen schriftlichen Bericht als Entscheidungsgrundlage für den Elektroheizungs-Ersatz. Je nach vereinbarter Leistung erhalten Sie eine Rechnung – selbstverständlich unter Berücksichtigung der Ihnen zustehenden Förderbeiträge.

ENERGIEBERATUNG BESTELLEN